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Kinder – Trauma – Eltern – Recht
Fachtagung am 5. Juni 2009


Seit 2003 gibt es im Rahmen meiner Rechtsanwaltskanzlei das „Büro für Opferschutz und Kinderrechte“. Der Name bezeichnet einen Arbeitsbereich, der schon bisher in der Familienrechtsarbeit um und für Kinder entstanden war. Die Notwendigkeit fachlicher Vernetzung führte zu vielen Kontakten über BerufskollegInnen hinaus zu anderen Einrichtungen von Beratung, Hilfe und Unterstützung. Fachtagungen zur Orientierung über die Hilfekonzepte sprachen aber meistens nur bestimmte Berufsgruppen an. Viele Fragen der anderen Professionen, insbesondere Therapeuten, an die Rechtspraxis blieben offen, und es gab auch massive Kritik.

So entstand Ende 2008 die Idee einer eigenen Fachtagung zu einem besonders drängenden Thema hinter vielen Fällen im Familienrechtsstreit, nämlich wie mit von persönlicher Gewalt betroffenen und dadurch traumatisierten Kindern unter dem Leitgesichtspunkt des Kindeswohls besser umzugehen ist, wie sie im Rechtskonflikt besser geschützt werden können.

Letzter Anlass war ein Vortrag des Kinderpsychiaters und Traumatherapeuten Dr. Andreas Krüger bei der Fortbildung für VerfahrenspflegerInnen des Vereins Anwalt des Kindes in Hamburg e.V. am 8. Dezember 2008. Wir wurden uns spontan einig über das Ziel: Die aktuellen Erkenntnisse der Traumaforschung in die Kindeswohldebatte massiv einzubringen, ihre Wahrnehmung interdisziplinär einzufordern. Die spontane Bereitschaft der weiter von mir angesprochenen ReferentInnen aus Rechtswissenschaft, Gesundheitsverwaltung und Jugendhilfe ermutigte mich und ermöglichte diesen – glaube ich - ersten multidiziplinären Kongress von und mit Juristen jenseits des Deutschen Familiengerichtstages zu diesem Thema.

Ich habe meine Wahrnehmung und viele Rückmeldungen, dass wir damit am 5. Juni 2009 etwas anstoßen konnten. Ich habe die Idee, das fortzusetzen. Am 4. Juni 2010 möchte ich mit mehr konkreter Anwendung weitermachen, auch mehr öffentliche und freie Jugendhilfe und RichterInnen dabeihaben.

Rudolf von Bracken